Neue Urbane Zentren als Herausforderung für Stadtplanung und Stadtforschung

Das Bild der kompakten Europäischen Stadt ist in den vergangenen Jahrzehnten im Wandel begriffen. Neue Strukturen entstehen dabei vor allem im engeren und weiteren Stadtumland, aber auch in den Bereichen zwischen urbanen Subzentren und der Peripherie. Besonders flächenintensive Nutzungen, wie die industrielle Produktion und die ständig größer werdenden Fach- und Verbrauchermärkte, prägen wohl am augenscheinlichsten diese Entwicklungen.

Die großflächigen Shoppingcenter in Form einheitlich geplanter, errichteter und verwalteter Agglomerationen von Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben entstehen seit den 1970er Jahren vielfach auf der sprichwörtlich “grünen Wiese”. Die Verbindung der Shoppingcenter mit Freizeit- und Gastronomieeinrichtungen, zusammengefasst als “Urban Entertainment Center” bezeichnet, ist hingegen als Phänomen der 1990er Jahre zu betrachten. Vielfach werden künstliche Erlebniswelten geschaffen und damit versucht, die traditionelle Stadt mit historischen Fassaden, Märkten, Plätzen, Brunnen zu imitieren, wobei die vermeintlich negativen Seiten der Großstadt (Bettler, Kriminalität, Vandalismus etc.) ausgeblendet werden. Charakteristisch ist das Auftreten von internationalen Investoren, die solche Projekte teilweise in Public-Private-Partnership entwickeln und umsetzen. Der Einzelhandel überwiegt dabei zwar als Umsatzbringer, nach außen wird aber oftmals die Freizeitfunktion werbetechnisch in den Vordergrund gestellt, um nicht zuletzt eine politisch-gesellschaftliche Akzeptanz der Immobilie zu sichern.

Neben den Urban Entertainment Center verbreiten sich zunehmend auch “Factory Outlet Center” (FOC), die im Einzugsbereich von Städten gelegen, oft ganze Dörfer nachbauen, aber einzig und allein dem Verkauf von Markenartikeln dienen. Sie dienten ursprünglich dem “Fabrikverkauf” als nachgeordnete Funktion produzierender Betriebe und legten sich damit das Image einer billigen Einkaufsmöglichkeit für Designerware zu. Tatsächlich bieten FOC heute ein durchaus innenstadtrelevantes Sortiment an, das jedoch infolge der Konkurrenzbedingungen zu Innenstadtboutiquen “autoorientiert” vertrieben werden muss. Der Preisvorteil für die Endabnehmer relativiert sich somit merklich und manche Outlet Center verwandeln sich schrittweise in “normale” Shoppingcenter.

Nach der Suburbanisierung der Funktionen Industrie, Handel, Wohnen und Freizeit lässt sich nun eine verstärkte Randwanderung von Büronutzungen feststellen. In der wissenschaftlichen Literatur findet dieses Phänomen in dem von Joel Garreau (1992) geprägten Begriff der “Edge City” seinen Ausdruck. Er definiert Edge Cities als neue Außenstädte außerhalb der administrativen Stadtgrenzen und gibt als Richtwert eine Bürofläche von 465.000 m2 an, wobei die Verkaufsfläche für den Einzelhandel bei 56.000 m2 liegt. Der Anteil der Arbeitsbevölkerung ist höher als jener der Wohnbevölkerung. Als Standorte fungieren Punkte guter Erreichbarkeit (Autobahnknoten) mit einem Einzugsgebiet von ca. 250.000 Einwohnern innerhalb von 15 Autominuten. Während die Entstehung der von Garreau beschriebenen Edge Cities im Zusammenhang mit den exorbitanten Immobilienpreise in den Zentren der amerikanischen Städte (Down town) zu sehen ist, unterscheidet sich Kontinentaleuropa insofern, als hier -nicht wie in Nordamerika – die Vertikalstruktur der Skyline die Höhe der Bodenpreise widerspiegelt, sondern im Hinblick auf den Denkmal- und Ensembleschutz Hochhäuser bisher meist einen Respektabstand zum historischen Zentrum hielten (Lichtenberger 2002).

Obschon der Begriff der Edge City aus mehreren Gründen (Größe, Lage etc.) hier nicht anzuwenden ist, entstanden in den letzten Jahren selbst in europäischen Städten neue Büroimmobilienstandorte mit bemerkenswerter Gebäudehöhenentwicklung, die gewisse Ähnlichkeiten mit den Edge Cities aufweisen. Im Folgenden werden anhand des Beispiels Wien die spezifischen Entstehungsbedingungen der als “Neue Urbane Zentren” bezeichneten Standorte beschrieben und anschließend die besonderen Herausforderungen für die Stadtplanung diskutiert.

2. Determinanten der jüngsten Wiener Stadtentwicklung

Die Stadtentwicklung Wiens wurde seit 1989 in verstärktem Ausmaß durch internationale bzw. globale Entwicklungen bestimmt. Drei Ereignisse sind hervorzuheben:

Die Öffnung der Grenzen zu den östlichen Nachbarn seit 1989 und die damit verbundene geopolitische Neupositionierung Wiens.

Die Krise im ehemaligen Jugoslawien und der damit verbundene Flüchtlingsstrom.

Der EU-Beitritt Österreichs am 1. Jänner 1995 mit seinen Auswirkungen auf Gesetzgebung und Wirtschaftsdynamik.

Diese Ereignisse trugen dazu bei, dass sich mit einiger Verspätung auch in Wien die sich in den westlichen Industriestaaten seit den 1980er Jahren abzeichnenden gesellschaftlich-ökonomischen Trends (Deregulierung und Liberalisierung des Wirtschaftslebens, Tendenz einer gesellschaftlichen Polarisierung) durchsetzten.

Auf der einen Seite führte gestiegenes Investoreninteresse am Standort Wien zu verstärkter Nachfrage nach modernst ausgestattetem Büroraum, welche im historischen Stadtzentrum nicht mehr zu befriedigen war, andererseits befindet sich Wien seit Beginn der 1990er Jahre in verschärftem Städtewettbewerb um potentielle Investoren.

Die Stadt Wien trug diesen Entwicklungen nicht zuletzt mit einer weniger restriktiven Handhabung der Baubestimmungen Rechnung, was zur Entwicklung neuer Standorte – außerhalb des Stadtzentrums in ehemals “peripheren” Lagen – und zum Bau mehrerer Hochhausprojekte führte. Das Büroflächenvolumen stieg im Zeitraum 1988 bis 2003 um 43% auf 9,2 Millionen Quadratmeter an (CB Richard Ellis 2003).

3. Kennzeichen der “Neuen Urbanen Zentren” in Wien

Als “Neue Urbane Zentren” (als Begriff analog Hatz & Kucera 2002) lassen sich in Wien insbesondere folgende Projekte der vergangenen Jahre anführen: Donau City (teilweise fertiggestellt), Millennium City (fertiggestellt), Wien Mitte (projektiert), Gasometer City bzw. G-Town (fertig gestellt), Monte Laa (in Bau) und Wienerberg City/Twin Towers (Büroflächen fertiggestellt, Wohnflächen in Fertigstellung). Diese Projekte stellen – bei aller Unterschiedlichkeit – eine neue Kategorie im Bereich Standortwahl, Größenordnung und Nutzungsmischung dar. Dies soll im Folgenden kurz dargestellt werden.

3.1 Standortwahl

Die Standortwahl der Neuen Urbanen Zentren in Wien folgt der Logik großer Büroimmobilienprojekte und lässt sich wie folgt charakterisieren:

Eigentumsverhältnisse als bedeutender Kostenfaktor sind ein zentrales Kriterium der Standortwahl. Verfügen potentielle Investoren über Grundstücksreserven, so werden diese bevorzugt für Projektentwicklungen herangezogen. Bestes Beispiel ist die Wienerberg City (Grundeigentümer und Projektentwickler: Wienerberger AG). Beim Projekt Monte Laa (Projektentwicklung: Porr AG) liegt der Standort nicht nur im Bereich bzw. im direkten Anschluss der so genannten Porr-Gründe; die Form der Bebauung (teure Überplattung der Stadtautobahn A23) entspricht auch den elementaren Interessen einer Baufirma.

Die Verkehrsinfrastruktur ist entscheidend für die Standortwahl. Entgegen den Intentionen der Stadtplanung scheint allerdings weniger die Lage an einem leistungsfähigen öffentlichen Verkehrsmittel, sondern vielmehr die Lage am Hochleistungsnetz des motorisierten Individualverkehrs höchste Priorität zu genießen. Abb. 1 veranschaulicht die Situierung der Zentren entlang bzw. im unmittelbaren Einzugsbereich der Wiener Stadtautobahnen (Ausnahme: Wien-Mitte).

Ein weiteres, nicht zu unterschätzendes Kriterium der Standortwahl ist – insbesondere bei international agierenden Investoren – die Sichtbarkeit bzw. Prestigeträchtigkeit des Standorts. Dies wird einmal mehr am Beispiel der Wienerberg City deutlich, deren Twin Towers zu einem weithin sichtbaren “Landmark” der Wiener Südeinfahrt geworden sind. Einen internationalen Trend repräsentieren Projekte “am Wasser” (Waterfront Development) – diesem Trend folgend genießen in Wien Entwicklungen entlang der Donau (Millennium City, Donau City) hohe Attraktivität (abgesehen davon, dass in diesem Bereich relativ zentrumsnah Flächenreserven vorhanden sind).

Abbildung 1: Standorte der Neuen Urbanen Zentren
Quelle: Hatz & Kucera (2002: 263)

Die vormals ausschlaggebende räumliche Zentralität des Standorts wird durch die Zentralität der Verkehrsanbindung ersetzt. Im Gegensatz zu monofunktionalen Einkaufszentren (wie der Shopping City Süd) dürfte die Zentrumsnähe für die Neuen Urbanen Zentren schon aus Prestigegründen bedeutend sein. Stadtstrukturell ergibt sich daraus eine Auffädelung der neuen Zentren am Schnittpunkt zwischen Stadtkern (dicht bebautes Stadtgebiet) und Peripherie, was zu einer überproportionalen Aufwertung dieses Stadtbereichs geführt hat und führen wird. Ein Umstand, der letztlich eine Schwächung der klassischen “City” zur Folge hat, was allerdings durchaus langfristigen Intentionen der Stadtentwicklung (Entlastung des historischen Stadtzentrums) entspricht.

Es stellt sich die Frage, ob aus Sicht der Investoren die effektiven baulichen Beschränkungen im historischen Stadtkern (Denkmalschutz!) das entscheidende Argument gegen den Standort City sind oder ob die neuen, semiperipheren Standorte den Anforderungen moderner Büroimmobilien am besten entsprechen.

3.2 Funktionsmischung

Neue Urbane Zentren bilden mehr oder weniger in sich geschlossene Einheiten – egal, ob innerhalb eines einzigen Gebäudes oder als Gruppierung mehrerer Gebäude bis hin zur Bildung kleiner Stadtteile. Gemäß dem so genannten “Town-in-Town-Prinzip” stellen Neue Urbane Zentren auch funktional relativ abgeschlossene Gebilde mit einem unterschiedlichen Grad an angestrebter und tatsächlicher “Autarkie” dar. Aus Tabelle 1 wird ersichtlich, dass in Neuen Urbanen Zentren neben kommerziellen Funktionen auch der Wohnfunktion zum Teil beachtlich hoher Stellenwert eingeräumt wird. Diese Zentren stellen schon aus dieser Sicht einen grundsätzlich anderen Typus als etwa die Shopping City Süd mit ausschließlich konsumorientierter Nutzung dar.

Tabelle 1: Nutzungsmix: Neue Urbane Zentren im Vergleich zur Shopping City Süd

Anm.: Die Angaben beziehen sich auf die tatsächlichen Flächen laut Quellenangaben; im Falle noch nicht vollständig fertig gestellter Vorhaben (Donau City, Wienerberg City) auch auf Zielvorstellungen.

Quellen: Magistrat der Stadt Wien 2004, Millennium City Betriebsgesellschaft m.b.H. 2004, Shopping Center Vösendorf Verwaltungsges.m.b.H. 2004, WED 2004.

Mit dieser Funktionsmischung werden klassische städtebauliche Leitbilder aufgenommen, wie etwa “Stadt der kurzen Wege”, “durchmischte Stadt” etc. Neben durch Nutzungsmischung tatsächlich zu erzielenden ökonomischen Effekten (Mieteinnahmen durch Geschäfte, Kundenfrequenz durch Wohnnutzung etc.) dienen solche Schlagworte vor allem auch der Zielgruppenwerbung: Mit suggerierter “Urbanität” und einer in sich geschlossenen Corporate Identity soll offensichtlich eine zahlungskräftige, junge Klientel angesprochen und erreicht werden.

Die Folge ist eine gegen den klassischen Begriff von “Urbanität” gerichtete Entwicklung: Neue Urbane Zentren sind vermarktbare Produkte, die sich an einer Teilöffentlichkeit orientieren, andere Gruppen jedoch als Nutzer nicht nur ausschließen, sondern auch ausschließen können, da öffentlicher, für jedermann zugänglicher Raum nicht oder nur begrenzt existiert (Privatisierung des öffentlichen Raums). Zum Teil massive Zutrittsbeschränkungen betreffen in der Regel zwar nur Büroflächen in Hochhäusern (Millennium Tower, Twin Tower), scheinbar öffentliche Räume (etwa in den Shopping-Bereichen) unterliegen jedoch ebenfalls privater Kontrolle.

4. Versagen die klassischen Instrumente der Stadtplanung?

Neben dem rasanten Entstehungstempo der Neuen Urbanen Zentren haben Planung und Politik ein viel grundsätzlicheres Problem im Umgang mit diesen neuen Strukturen. Was unterscheidet nun aber die neuen städtischen Zentren von jenen Subzentren, wie sie bereits seit den 1960er Jahren in Entwicklungsplänen immer wieder propagiert wurden?

Die herkömmlichen Subzentren (in Wien meist Bezirkszentren) sind sowohl analytisch als auch normativ als Versorgungszentren des umliegenden Stadtviertels zu sehen. Im Christaller’schen Verständnis der Zentralen Orte geht es um eine Entlastung des Oberzentrums ab einer kritischen Größe des Einzugsbereiches. Subzentren der gleichen Hierarchiestufe werden dementsprechend von Planung und Politik mit möglichst gleichwertigen Versorgungs-, Infrastruktur- und Kultureinrichtungen (Schulen, Märkte, Fußgängerzonen, U-Bahn-Anschluss etc.) ausgestattet.

Neue Urbane Zentren sind von ihrem Umfeld hingegen weitgehend “entkoppelte” Dienstleistungsstandorte, die eher einer globalen, denn einer lokalen Logik folgen. Sie gehen tendenziell dazu über, den öffentlichen Raum zu ersetzen und zu privatisieren bzw. besonders attraktive Areale als “exklusiv” zu vermarkten, um nur einem ausgewählten Besucherkreis den Zutritt zu gewähren (Clubfaktor). Diese Standorte haben eine stark sozial selektive Wirkung, in der Ausschluss über symbolische, ökonomische und physische Zutrittsbarrieren erfolgt. Im Unterschied zu den Christaller’schen Versorgungszentren ist nicht mehr die gleichmäßige, von oben geplante Ausstattung der Standorte von Bedeutung, sondern diese konkurrieren miteinander um Unternehmen, Bewohner, Kunden und Sichtbarkeit (Hochhäuser!) und spezialisieren sich auch dementsprechend.

Für die Gesamtstadt bedeuten solche Zentren eine stärkere räumliche, soziale und ökonomische Polarisierung und das Entstehen von innerstädtischen Peripherien. Durch die massive Aufwertung von “Neuen Urbanen Zentren” werden zentrumsnähere Büro- und Wohnstandorte entwertet.

Die Wiener Stadtplanung verfügt konkret über keine verbindlichen langfristig-strategischen Planungsinstrumente. Rechtlich verbindlich und damit zentrales Steuerungsinstrument ist der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, daneben haben sich in den letzten Jahrzehnten folgende strategische Konzepte etabliert:

Wiener Stadtentwicklungsplan (bisher: STEP 84 und STEP 94, derzeit in Ausarbeitung: STEP 05),
Wiener Strategieplan 2000,
Teilkonzepte wie der Verkehrsmasterplan 2003 oder das Konzept “Hochhäuser in Wien” 2001.

Der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan wird vom Gemeinderat für bestimmte Stadtteile und Parzellen erlassen und legt funktionale und bauliche Nutzung(sbeschränkungen) fest. Nur gegen diese Bestimmungen bestehen auf Seiten der Betroffen Mitsprache- und Berufungsrechte. Alle anderen Konzepte haben eher den Charakter von planerisch-politischen Zielsammlungen und Absichtserklärungen und damit eher “moralische” Verbindlichkeit für Politik und Verwaltung.

Während in den übrigen Bundesländern die Flächenwidmungspläne der Gemeinden durch die Aufsichtsfunktion der Länder auf deren Übereinstimmung mit lokalen und regionalen Entwicklungskonzepten hin überprüft werden und gegebenenfalls deren Gültigkeit versagt werden kann, ist Wien als Gemeinde und Bundesland diesbezüglich ein Sonderfall:

Konkrete Planungsumsetzung einerseits und Überprüfung der Maßnahmen anhand von Leitlinien andererseits liegen in der Hand derselben Körperschaft, nämlich der Gemeinde Wien. Somit unterliegen Planungsmaßnahmen faktisch keiner Kontrolle durch eine übergeordnete Instanz. Bestimmungen etwa des Stadtentwicklungsplans werden bei konkreten Nutzungsinteressen allzu leicht Makulatur.

Der im Zuge eines verschärften Städtewettbewerbs gestiegene Nutzungsdruck hat die Stadt gegenüber potenten Investoren in die Defensive gebracht. Die Untersuchung der Übereinstimmung der Neuen Urbanen Zentren mit den Leitlinien der Stadtentwicklung veranschaulicht diesen Umstand:

Eine vom Magistrat der Stadt Wien in Auftrag gegebene Studie zum Büroimmobilienmarkt ergab, dass 37% der Wiener Büroimmobilienprojekte der vergangenen Jahre außerhalb der vom STEP 94 festgelegten Entwicklungsachsen liegen (vgl. Abb. 2; Blaas et al. 2003).

Neue Urbane Zentren wie Twin Towers/Wienerberg City oder Monte Laa widersprechen in Form und Inhalt den Intentionen sowohl des STEP 94 als auch anderer Teilkonzepte wie in diesem Fall dem Wiener Hochhauskonzept: Schon die Grundbedingung für jede zentrale Einrichtung dieser Größe, nämlich der Anschluss an ein leistungsfähiges öffentliches Verkehrsmittel, wird hier nicht erfüllt (Magistrat der Stadt Wien 1994: 67 ff.; Magistrat der Stadt Wien 2001 a). In der Karte der Eignungszonen für Hochhäuser im Wiener Hochhauskonzept (vgl. Abb. 3) wird der normativen Kraft des Faktischen insofern Rechnung getragen, als der Standort Wienerberg – aus den Leitlinien des Konzepts nicht nachvollziehbar – als inselartige Eignungszone ausgewiesen wird. Der Standort Monte Laa scheint nicht auf.

Abbildung 3: Eignungszonen im Wiener Hochhauskonzept
Quelle: Magistrat der Stadt Wien 2001a.

Die Flächenwidmung für stadtstrukturell folgenschwere Großprojekte erfolgt somit in hohem Maße projektbezogen und weniger plan- bzw. planungsbezogen. Leitlinien, die noch dazu zu einem mittlerweile weit zurückliegenden Zeitpunkt erlassen wurden, haben im Anlassfall offensichtlich wenig Bedeutung. Die Standortlogik der investierenden Unternehmen – Eigentumsverhältnisse, Anbindung an leistungsfähige Verbindungen des motorisierten Individualverkehrs, prominente Lage etc. – scheint hier eine größere Rolle zu spielen als Planungsfestlegungen der Gemeinde Wien. Die Stadt Wien als Grundeigentümerin gerät bei Investitionsvorhaben unter Druck: Verkauf oder Verpachtung an internationale Investoren zu Marktpreisen ist im Kontext des Städtewettbewerbs mit unmittelbaren Konkurrenten wie Prag und Budapest nur schwer möglich.

Die Tatsache, dass bei der Größenordnung der Projekte auch eine Reihe anderer gesamtstädtischer Zielsetzungen berührt werden – etwa die Zielsetzung für den Modal Split im Zieljahr 2010- sollte daher nicht nur zur kritischen Hinterfragung der Projekte selbst, sondern v.a. auch zur kritischen Beurteilung der Zielsetzungen bzw. des Planungsinstruments überhaupt führen (Magistrat der Stadt Wien 1994: 167)(6).

Erschwerend wirkt sich aus, dass es keine koordinierter Planung zwischen der Stadt Wien in ihren administrativen Grenzen und ihrem niederösterreichischen Umland gibt. Auch in diesem Fall haben Institutionen wie die Planungsgemeinschaft Ost-Region (PGO) eher informellen Charakter. Spätestens wenn es um die Ansiedlung von Betrieben geht, zeigt sich die Konkurrenz zwischen Wien und seinen Umlandgemeinden.

Als Lösungsansätze werden derzeit unterschiedliche Varianten diskutiert. Sie bestehen einerseits in einer auf Ordnungsplanung sich berufenden Ausweitung von Schutzzonen und andererseits in einer vorausschauenden Entwicklung von potentiellen neuen Büroimmobilienstandorten, um dem Umland den Wind aus den Segeln zu nehmen und im Vertrauen darauf, dass der Markt irgendwann gesättigt sein wird.

Neben diesen Ansätzen gibt es auch Versuche, das Problem strukturell anzugehen, indem etwa Planwertgewinne, die sich durch die Entwicklung eines Standortes ergeben und bisher von den Investoren abgeschöpft wurden, durch eine Bezuschussung seitens Privater für öffentliche Infrastrukturleistungen einzufordern.

Die grundlegendste Herausforderung für die Stadtplanung sollte jedoch die Entwicklung von Strategien sein, die wirtschaftliche Interessen und stadtstrukturelle Verträglichkeit miteinander in Einklang bringen. Strategien, die – wenn der Begriff schon inflationär verwendet wird – “Urbanität” im klassischen Sinn fördern und weniger abgeschlossene Implantate im Stadtkörper produzieren.

Oder muss man diese Entwicklung ganz einfach als eine “Kultur zwischen Kern und Peripherie” akzeptieren?

© Christoph Gollner und Hannes Wimmer (Institut für Stadt- und Regionalforschung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien)

ANMERKUNGEN

(1) Der vorliegende Beitrag ist eine Weiterentwicklung des Referats “Kern und Peripherie – neue Strukturen und alte Instrumente” von Ch. Gollner und H. Wimmer anlässlich der Tagung “Das Verbindende der Kulturen” (Austria Center, 8.11.2003) und einer gleichnamigen Exkursion des Instituts für Stadt- und Regionalforschung der ÖAW im Rahmen der Wiener Wissenschaftstage im Oktober 2003.

(2) Die Geschichte des Projekts “Wien-Mitte” ist ein Beispiel für die Problematik innenstadtnaher Standorte.

(3) Ein häufig kritisierter Umstand der österreichischen Raumordnung ist deren länderweise Regelung. Ein bundesweites Raumordnungsgesetz existiert in Österreich nicht.

(4) Diese Ausführungen zielen auf die Tatsache ab, dass die Einhaltung selbst verordneter stadtplanerischer Leitlinien in Wien allein schon aufgrund der rechtlichen Konstruktion höchst “flexibel” gehandhabt werden kann – ein ganz abgesehen von der möglichen Sinnhaftigkeit im Einzelfall grundsätzlich unbefriedigender Zustand. Auf die Frage, wie weit ein stärker institutionell hierarchisierter und rechtlich kontrollierbarer Planungsablauf auch zu tatsächlich befriedigenderen Ergebnissen in der Realität führt, kann und soll hier freilich nicht eingegangen werden.

(5) Die Frage, inwieweit diese “Defensive” eine Auswirkung international “vorgegebener” Entwicklungen darstellt oder doch zumindest in Teilen auf “hausgemachte” Politik basiert, ist im Kontext der Diskussion, wie weit lokale, regionale und nationalstaatliche Regulierung überhaupt noch wirkungsvoll sein kann, zu sehen.

(6) Im STEP 94 wird die Verlagerung der Anteile der Verkehrsmittel an der Gesamtwegezahl (Modal Split) wie folgt angestrebt: 1990: öffentlicher Verkehr 37%, motorisierter Individualverkehr 37%, nicht-motorisierter Individualverkehr 26% -> 2010: ÖV 45%, MIV 25%, NMIV 30%.

LITERATUR

Blaas, W., Oppolzer, G., Puchinger, K., Rosenberger, M. & R. Zuckerstätter, 2003. Büromarkt und Stadtentwicklung: Stadtstrukturelle Wirkungen der Wiener Wirtschaftsentwicklung. Studie im Auftrag der Stadt Wien (MA 18). Hg.: Stadtentwicklung Wien.

CB Richard Ellis, 2003. Vienna – Office Market Index Brief – Q4 2003. Wien.

Garreau, J., 1992. Edge City. Life On The New Frontier. New York.

Hatz, G. & Kucera, I., 2002. Das “Neue” Wien. In: H. Fassmann und G. Hatz (Hg.) Stadtgeographische Exkursionen. Wien: 259-282.

In: http://home.t-online.de/home/320024190425/Kraetke/index.html, 15.3.2001

Lichtenberger, E., 2002. Wem gehört die 3. Dimension der Stadt? Mitteilungen der österreichischen Geographischen Gesellschaft 143: 7-34.

Magistrat der Stadt Wien, MA 18 (Hg.), 1994. Stadtentwicklungsplan für Wien – STEP 1994. Wien.

Magistrat der Stadt Wien, MA 18 (Hg.), 2000. Strategieplan für Wien. Wien.

Magistrat der Stadt Wien, MA 18 (Hg.), 2001a. Hochhäuser in Wien. Wien.

Magistrat der Stadt Wien, MA 18 (Hg.), 2001b. Strategieplan für Wien. Zusammenfassung. Wien.

Magistrat der Stadt Wien, MA 18 (Hg.), 2004. Erdberger Mais. In: http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/erdberger_mais/umb_gas.htm , 28.04.2004.

Millennium City Betriebsgesellschaft m.b.H., 2004. http://www.millenium-city.at/default.asp?id=215&lid=1 , 28.04.2004.

Sassen, S., 1996. Metropolen des Weltmarkts. Die neue Rolle der Global Cities. Frankfurt/Main – New York.

Shopping Center Vösendorf Verwaltungsges.m.b.H., 2004. http://www.scs.at/wir/zahlen.php , 28.04.2004.

WED – Wiener Entwicklungsgesellschaft für den Donauraum (Hg.), 2004. http://www.viennadc.at/ , 28.04.2004.

(Quelle: www.inst.at )

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